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Fünf Fragen an die TV-Vorsitzende Elke Stöhr: Ein dankbarer Jahresrückblick und optimistischer Ausblick für 2025

Mitgliedschaft

Es sind nur 3 Schritte zur Mitgliedschaft

  1. Beitrittserklärung herunterladen
  2. Ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben
  3. Antrag per Post oder per Mail zusenden oder in der Geschäftsstelle des TV Hilpoltstein persönlich abgeben

 

Postanschrift:

TV 1879 Hilpoltstein

– Geschäftsstelle –

Marktstr. 9

91161 Hilpoltstein

info@tv-hip.de

Auch Kinder aus einkommensschwachen Familien müssen nicht ausgegrenzt sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket macht´s möglich:

Landratsamt Roth

Button Soziale & Kulturelle Teilhabe

Was kostet die Mitgliedschaft?

Einmalige Aufnahmegebühren

AbteilungGebühr
Hauptverein10,00 €
Ju-Jutsu5,00 €
Taekwondo (ab 14 Jahren)5,00 €
Handball 10,00 €

Halbjahres-Beitrag im Hauptverein

Kinder
0 bis 6 Jahre
Jugendliche
7 bis 17 Jahre
Erwachsene
ab 18 Jahren
Familien
Kinder bis 18 Jahre
Senioren
ab 65 Jahren
25,50 €
40,00 €
65,50 €
107,00 €
52,50 €

Zusatzbeiträge der einzelnen Abteilungen im Halbjahr

AbteilungKinder
0 bis 13 Jahre
Jugendliche
14 bis 17 Jahre
Erwachsene
ab 18 Jahren
Senioren
ab 65 Jahren
Badminton3,00 €
3,00 €
3,00 €
3,00 €
Basketball10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
Fußball (aktiv)21,00 €
21,00 €
47,00 €
20,00 €
Fußball (passiv)20,00 €
20,00 €
Ju-Jutsu10,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
Reha-Sport48,00 €
48,00 €
Taekwondo10,00 €
19,50 €
24,00 €
24,00 €
Tennis*11,00 €
22,50 €
52,50 €
52,50 €
Tischtennis13,00 €
13,00 €
26,00 €
26,00 €
Turnen9,00 €
6,00 €

Bei Abweichungen der Beträge lt. Tabelle handelt es sich in der Regel um Nachbelastungen durch Beitragsänderung oder Wechsel der Beitragsklasse.

Beitragseinzug immer halbjährlich

*Die Tennisabteilung bietet einen Familienspartenbeitrag in Höhe von 77,50 € anstatt der entsprechenden Einzelbeiträge an.

 

Ermäßigung:
Ermäßigt sind alle erwachsenen Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die eine Vollzeitschule besuchen, ein Vollzeitstudium absolvieren, in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst machen. Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen die entsprechenden Bescheinigungen selbständig und rechtzeitig bis spätestens 31. Mai (für das erste Halbjahr) und 30. November (für das zweite Halbjahr) eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle des Vereins vorgelegt werden. Nachträglich vorgelegte Bescheinigungen werden nicht rückwirkend berücksichtigt.

Ermäßigung für Schwerbehinderte oder Menschen mit Handicap kann auf Antrag (formlos mit entspr. Nachweis) gewährt werden.

Hier unsere Beitragsordnung in voller Länge