Mitgliedschaft
Es sind nur 3 Schritte zur Mitgliedschaft
- Beitrittserklärung herunterladen
- Ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben
- Antrag per Post oder per Mail zusenden oder in der Geschäftsstelle des TV Hilpoltstein persönlich abgeben
Postanschrift:
TV 1879 Hilpoltstein
– Geschäftsstelle –
Marktstr. 9
91161 Hilpoltstein
Auch Kinder aus einkommensschwachen Familien müssen nicht ausgegrenzt sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket macht´s möglich:
Was kostet die Mitgliedschaft?
Einmalige Aufnahmegebühren
Abteilung | Gebühr |
---|---|
Hauptverein | 10,00 € |
Ju-Jutsu | 5,00 € |
Taekwondo (ab 14 Jahren) | 5,00 € |
Handball | 10,00 € |
Halbjahres-Beitrag im Hauptverein
Kinder 0 bis 6 Jahre | Jugendliche 7 bis 17 Jahre | Erwachsene ab 18 Jahren | Familien Kinder bis 18 Jahre | Senioren ab 65 Jahren |
---|---|---|---|---|
25,50 € | 40,00 € | 65,50 € | 107,00 € | 52,50 € |
Zusatzbeiträge der einzelnen Abteilungen im Halbjahr
Abteilung | Kinder 0 bis 13 Jahre | Jugendliche 14 bis 17 Jahre | Erwachsene ab 18 Jahren | Senioren ab 65 Jahren |
---|---|---|---|---|
Badminton | 3,00 € | 3,00 € | 3,00 € | 3,00 € |
Basketball | 10,00 € | 10,00 € | 10,00 € | 10,00 € |
Fußball (aktiv) | 21,00 € | 21,00 € | 47,00 € | 20,00 € |
Fußball (passiv) | 20,00 € | 20,00 € |
||
Ju-Jutsu | 10,00 € | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € |
Reha-Sport | 48,00 € | 48,00 € | ||
Taekwondo | 10,00 € | 19,50 € | 24,00 € | 24,00 € |
Tennis* | 11,00 € | 22,50 € | 52,50 € | 52,50 € |
Tischtennis | 13,00 € | 13,00 € | 26,00 € | 26,00 € |
Turnen | 9,00 € | 6,00 € |
||
Bei Abweichungen der Beträge lt. Tabelle handelt es sich in der Regel um Nachbelastungen durch Beitragsänderung oder Wechsel der Beitragsklasse.
Beitragseinzug immer halbjährlich
*Die Tennisabteilung bietet einen Familienspartenbeitrag in Höhe von 77,50 € anstatt der entsprechenden Einzelbeiträge an.
Ermäßigung:
Ermäßigt sind alle erwachsenen Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die eine Vollzeitschule besuchen, ein Vollzeitstudium absolvieren, in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst machen. Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen die entsprechenden Bescheinigungen selbständig und rechtzeitig bis spätestens 31. Mai (für das erste Halbjahr) und 30. November (für das zweite Halbjahr) eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle des Vereins vorgelegt werden. Nachträglich vorgelegte Bescheinigungen werden nicht rückwirkend berücksichtigt.
Ermäßigung für Schwerbehinderte oder Menschen mit Handicap kann auf Antrag (formlos mit entspr. Nachweis) gewährt werden.
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