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Erweitertes Führungszeugnis

Der Grund für die Einführung des erweiterten Führungszeugnisses war das Anliegen des Gesetzgebers, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzepts zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren. Es geht dabei nicht um einen Generalverdacht gegen die in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen. Vielmehr  soll es als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemein akzeptierten Präventionskonzepts verstanden werden.

 

Aus diesem Grund wurde seitens des Kreisjugendrings Roth ein allgemeinverbindlicher Ablauf der Bearbeitung von erweiterten Führungszeugnissen von Ehrenamtlichen, die eine betreuende Tätigkeit ausüben ausgearbeitet, der wie folgt ist:

Tätigkeit der Gemeinde:

  1. Antragsteller/in legt Bestätigung des freien Trägers vor, dass die Person aufgrund der betreuenden Tätigkeit (ehrenamtlich) ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.
  2. damit wird gleichzeitig Gebührenerlass beantragt (siehe Merkblatt des Bundesamtes der Justiz – für Ehrenamtliche)
  3. Der Antragsteller legt bei der Gemeinde das eFZ zur Einsichtnahme vor.  Das eFZ darf nicht einbehalten werden, auch nicht in Kopie!
  4. Die Gemeinde bestätigt auf vorgefertigtem Formular, dass keine relevanten Einträge (siehe beigefügte Liste relevanter Straftaten) vorliegen. Die Gemeinde muss keine besonderen Vermerke machen.

 

Tätigkeit des freien Trägers:

  1. Der Antragsteller legt bei seinem freien Träger die Bestätigung zur Einsicht vor.
  2. Der freie Träger notiert in einer Liste Name, Gültigkeitsdauer, Löschdatum (Neuausstellung > 5 Jahre; ansonsten Ausstellungsdatum beachten – ab da 5 Jahre)

Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden sich unter Kreisjugendring Roth.

Die Bestätigung seitens des TV Hilpoltsteins, dass der Übungsleiter bzw. in der Jugendarbeit tätige Person ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird anhand eines Formblatts in die Wege geleitet und beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt. Dieses Formblatt ist in der Geschäftsstelle erhältlich.