3-G-Regeln gelten ab Montag, 30.08.2021
Datum: 31. August 2021 | Autor: elke.stoehr | Kategorien: AllgemeinLiebe Mitglieder,
mit der neuen Coronaschutzverordnung und dem Überschreiten des Inzidenzwert von 35 gilt im Landkreis Roth die 3-G-Regel.
Für den Sport ist in der Verordnung nicht mehr geregelt was erlaubt ist, sondern wer teilnehmen darf.
Für uns bedeutet das:
- Ab Montag, 30.08.21 dürfen an Angeboten in Innenräumen nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Als immunisiert gelten Geimpfte und Genesene
- Für Angebote im Außenbereich gibt es keine Beschränkungen
- Schulkinder gelten grundsätzlich als getestet, da sie an verbindlichen Schultests teilnehmen*
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen
- Trainer und Übungsleiter sind von der 3-G-Regel befreit
*Die Pflicht zur Vorlage eines Schülerausweises gilt für Jugendliche ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten damit aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestete Personen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.
Wichtig: Bitte bringt ab sofort einen Nachweis mit zum Sport, dass ihr entweder geimpft, genesen oder getestet seid. Schüler und Kinder vor Schuleinritt sind davon ausgenommen.
In Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter kann vor der Sportausübung ein Selbsttest gemacht werden (vor Ort und unter Aufsicht).
Euer TV-Team