Corona-Ampel ab 9.11. ROT
Datum: 8. November 2021 | Autor: elke.stoehr | Kategorien: AllgemeinLaut den Regelungen der Infektionsschutzverordnung gilt seit 9. November die rote Stufe und damit ist bitte auf folgende Punkte zu achten:
• Alle Einrichtungen, Indoor-Sportstätten, Indoor-Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-/3G Plus-Regeln zugänglich waren, sind ab 9. November nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene.
Ausgenommen von der Regelung:
• Sind Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• Sind Schülerinnen und Schüler die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden. Als Nachweis für den Sport gilt hier der Schülerausweis mit einer Übergangszeit bis Ende des Jahres.
• Ebenfalls nicht betroffen von den Regelungen ist der Outdoor-Sport.
Wir betonen, dass wir verpflichtet sind, uns an die gesetzlichen Regelungen des Bayerischen Landtags zu halten. Du kannst versichert sein, dass wir alles was innerhalb des Infektionsschutzgesetztes möglich ist, möglich machen.
Bleib gesund.