Update: Corona-Regeln für den Sport
Datum: 16. Februar 2022 | Autor: elke.stoehr | Kategorien: AllgemeinDie 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, in folgenden Punkten für den Sport angepasst:
- die eigene aktive sportliche Betätigung (Indoor und Outdoor) ist unter den Bedingungen von 3G (geimpft, genesen, getestet) zugänglich.
- für Zuschauer gilt bei Sport- und Kulturveranstaltungen anstatt 2G+ nun 2G.
- auch ungeimpfte Personen können mit einem Testnachweis wieder am Sportbetrieb teilnehmen.
Es gilt nach wie vor die FFP2 Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung).