Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Datum: 9. Mai 2020 | Autor: elke.stoehr | Kategorien: AllgemeinNun hat die Bayerische Staatsregierung das Sporttreiben in Vereinen wieder erlaubt. Ab Montag (11. Mai 2020) können Sportvereine wieder unter Auflagen Sport anbieten. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag gab es positive Signale für eine Wiederaufnahme des Sports.
Während diese Entscheidung unter Sportlern für Freude sorgt, bringt sie die Verantwortlichen im TV 1879 Hilpoltstein in eine schwierige Situation. Von jetzt auf gleich wurde eine Erwartungshaltung gegenüber den Vereinen generiert, während die Vorgaben der Regierung noch viele Fragen unbeantwortet lassen.
Grundsätzlich gilt für den Sport in Bayern, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
- Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
- kontaktfreie Durchführung
- keine Nutzung von Umkleidekabinen
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer
Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
BLSV Handlungsempfehlungen
Für die Vereine und Sportfachverbände hat der BLSV Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt. Die Basis dafür sind die für Bayern geltende Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 und die gemeinsam mit dem DOSB erarbeiteten Leitplanken für den Sport. Auf der Corona-Info Seite finden Sie dazu alle ständig aktualisierten Informationen: https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
Was bedeutet das für den Sport beim TV 1879 Hilpoltstein?
Die sinnvolle Umsetzung der Vorgaben stellt die Vereine nun vor große Probleme. Sei es z.B. bei der Organisation des Sportbetriebs, der Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen. Seitens des Landessportverbandes wurden weitere Informationen und Klärungen in Aussicht gestellt, die uns in den nächsten Tagen erreichen werden.
- Die Tennisanlage wird nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten für den Sport öffnen
- Wenn eine andere Abteilung ein Sportangebot im Rahmen der erlaubten Ausnahmen anbieten möchte, so ist dies vorab zu beantragen
Wir werden die eingereichten Anträge sammeln und einen Belegungsplan für die kommenden zwei Wochen erstellen. Die erste Runde der Terminvergabe erfolgt am Montag, den 11. Mai. Das heißt ein Sportangebot frühestens für Dienstag, den 12.05.2020 möglich.
Bei der Durchführung des Sportangebots ist zwingend zu beachten:
- Die Erfassung der Teilnehmer in einer Anwesenheitsliste.
- Die Einhaltung der Hygienevorgaben.
- Die Einhaltung der erlaubten Teilnehmerzahl von max. 5 Personen (inkl. Übungsleiter)
Wir appellieren an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen.
Wir sind uns bewusst, dass dies keine zufriedenstellende Situation für den Sport im TV 1879 Hilpoltstein ist. Wir bitten alle Abteilungen daher um Geduld und Einsicht. Wir werden die Situation kontinuierlich prüfen und versuchen, sie für alle Beteiligten zu verbessern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!